Patientenverfügung & Vorsorgevollmacht
Bei einer Patientenverfügung erklärt der Patient vorab für den Fall, dass er sich selbst nicht mehr erklären kann, seinen Willen, welche ärztliche Behandlung er wünscht und welche nicht. Hat er daneben eine Vorsorgevollmacht erteilt, so geht die Patientenverfügung vor und die Vorsorgevollmacht hat nur Bedeutung, wenn die Patientenverfügung nicht eindeutig ist. Die Patientenverfügung richtet sich in erster Linie an den behandelnden Arzt, sind aber auch für die Angehörigen eine große Entlastung.
Wer sich ganz oder zeitweise in Spanien aufhält, sollte sicherstellen, dass die gewünschten Wirkungen von Vollmacht und Patientenverfügung auch in Spanien eintreten. Dies ist keinesfalls immer der Fall.