Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört ebenfalls die Beratung von Selbständigen, die freiberuflich arbeiten.
Diese selbständige Geschäftstätigkeit wird in Spanien als “actividad del autónomo” bezeichnet.
Um als “autonómo” in Spanien arbeiten zu können, sind folgende Voraussetzungen nötig: NIE-Nummer, Anmeldung der jeweiligen selbständigen Berufstätigkeit beim spanischen Finanzamt und die Beachtung der entsprechenden
Steuerpflichten (Einkommensteuer “IRPF” und Mehrwertsteuer „IGIC“ auf den Kanaren”).
Unsere Kanzlei bietet nicht nur die Gründung der Gesellschaft in Spanien, sondern auch die langfristige Betreuung, die nicht nur die Vertretung vor den spanischen Steuerbehörden (elektronischer Briefkasten), die Buchhaltung und Bilanzerstellung betrifft, sondern auch die Erstellung von Arbeitsverträgen, Sozialversicherungsangelegenheiten und den Aufbau von Geschäftsbeziehungen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht.