Gesellschaftsrecht

Gesellschaftsrecht

Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist oft für den Erfolg eines Unternehmens ausschlaggebend, weshalb wir Sie bei allen Schritten der Gründung einer Gesellschaft – insbesondere die Wahl der Rechtsform, die Vertragsgestaltung und die Einhaltung aller notwendigen Formalitäten gerne beraten. Es ist wichtig, die rechtlichen und steuerlichen Aspekte der jeweiligen Gesellschaftsform zu beachten.

Schwerpunkte unseres Dienstleistungsspektrums im spanischen Gesellschaftsrecht

>  Beratung bei der Wahl der optimalen Gesellschaftsform
>  Gründung der spanischen Gmbh “S.L.” = Sociedad Limitada  
>  Gründung einer spanischen Aktiengesellschaft, “S.A.” = Sociedad Anónima
Erstellung von Gesellschaftsverträgen
>  Rechtliche Begleitung bei Gesellschafterversammlungen 
>  Rechtliche Vertretung bei gesellschaftsrechtlichen Streitigkeiten
>  Beratung im Vereinsrecht
>  Beratung bei selbständiger Geschäftstätigkeit (”trabajador autónomo”) in Spanien

Zu unserem Tätigkeitsbereich gehört ebenfalls die Beratung von Selbständigen, die freiberuflich arbeiten.

Diese selbständige Geschäftstätigkeit wird in Spanien als “actividad del autónomo” bezeichnet.



Um als “autonómo” in Spanien arbeiten zu können, sind folgende Voraussetzungen nötig: NIE-Nummer, Anmeldung der jeweiligen selbständigen Berufstätigkeit beim spanischen Finanzamt und die Beachtung der entsprechenden

Steuerpflichten (Einkommensteuer “IRPF” und Mehrwertsteuer „IGIC“ auf den Kanaren”).


Unsere Kanzlei bietet nicht nur die Gründung der Gesellschaft in Spanien, sondern auch die langfristige Betreuung, die nicht nur die Vertretung vor den spanischen Steuerbehörden (elektronischer Briefkasten), die Buchhaltung und Bilanzerstellung betrifft, sondern auch die Erstellung von Arbeitsverträgen, Sozialversicherungsangelegenheiten und den Aufbau von Geschäftsbeziehungen in rechtlicher und steuerlicher Hinsicht.

   „ ius respicit aequitatem“
Vor dem Gesetz sind alle Menschen gleich
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