Internationales und spanisches Privatrecht
Das internationale Privatrecht, auch IPR abgekürzt, wird in den Normen des nationalen Rechts geregelt, welche im Falle des Konflikts mehrerer möglichen anwendbaren internationalen Privatrechtsordnungen den Kollisionsfall lösen sollen. Ein solcher liegt dann vor, wenn ein Sachverhalt mit Auslandsberührung besteht. Das internationale Privatrecht beantwortet in einem solchen Fall, ob bspw. spanisches oder deutsches Recht Anwendung findet. Normen des deutschen IPR finden sich im EGBGB, des spanischen IPR in den 8 f CC.